1. Betreiber
Chemoform AG
Bahnhofstraße 68
73240 Wendlingen
Telefon: +49 7024 4048-0
E-Mail: info@chemoform.com
2. Vorschriften und Verordnungen
Die Pflichten der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) werden durch die Chemoform AG erfüllt.
Das Werk Wendlingen unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse der Störfall Verordnung
mit dem Grundpflichten nach §§ 3 bis 8a der Störfall-Verordnung. Die Anzeige nach §7 Abs. 1
der Störfall-Verordnung liegen der zuständigen Behörde (Regierungspräsidium Stuttgart;
Abteilung Umwelt) vor.
3. Tätigkeiten
Die Chemoform AG bietet eine komplette Palette leistungsfähiger und innovativer Produkte für
Sauberkeit, Hygiene und Pflege in privaten und öffentlichen Schwimmbädern an. Der Betriebsbereich in Wendlingen umfasst zwei Lagerhallen zur Zwischenlagerung und Kommissionierung
von Schwimmbadprodukten. Die Produkte gehören in Teilen zu Stoffgruppen gemäß der
StörfallV. Verantwortlicher Betreiber im Sinne der 12. BImSchV ist die Fa. Chemoform AG.
Der operative Betrieb wird durch die Fa. CF Group Deutschland GmbH im Auftrag der Chemoform AG durchgeführt. Die Fa. Chemoform AG ist Mieter des Gebäudes der Fa. Chemoform
Immobilien GmbH.
Im Betriebsbereich in Wendlingen werden keine chemischen Umwandlungen oder Mischvorgänge durchgeführt. Beim bestimmungsgemäßen Betrieb gehen von den eingesetzten
Anlagen und Vorrichtungen keine Gefahren aus.
4. Stoffliste und Gefährdungen
5. Warnung
Wenn sie über ein Schadensereignis eines Betriebsbereiches der Chemoform AG oder
über einen Transportunfall mit Gefahrstoffen informiert werden, beachten sie bitte folgende
Hinweise. Sie tragen damit zu Ihrem persönlichen Schutz und zur wirkungsvollen Hilfe für alle
bei. Diese Informationen sind auch auf dem Internet Auftritt der Chemoform AG zugänglich.
Internet: www.chemoform.com
Warnung
• Sirenen: Das Sirenensignal warnt Sie vor akuter Gefahr durch Gefahrstoffe. Begeben Sie
sich sofort in geschlossene Gebäude und halten Sie sich nicht im Freien auf. Schalten Sie
das Radio mit einem regionalen Sender ein.
• Lautsprecherdurchsagen: Lautsprecherdurchsagen erfolgen durch Feuerwehr und Polizei,
um vor Gefahrstoffen zu warnen. Nicht in jedem Fall besteht eine Gefahr. Achten Sie deshalb
genau auf die Durchsagen und folgen Sie den Anweisungen.
• Radiodurchsagen: Über Gefahrenlagen informieren Sie die örtlichen Rundfunksender
(SWR 1, 3, 4). Achten Sie darauf, ob Ihr Aufenthaltsort tatsächlich zum gefährdeten Gebiet
gehört. Halten Sie ein batteriebetriebenes Radio vor.
Schutzmaßnahmen
• Gebäude aufsuchen: Vor Schadstoffen in der Luft sind Sie in Gebäuden mit geschlossenen
Fenstern und Türen am sichersten. Schalten Sie Lüftung und Klimaanlagen aus. Verständigen
Sie Ihre unmittelbaren Nachbarn, denn sie könnten die Warnmeldungen nicht gehört haben.
Helfen Sie insbesondere beeinträchtigten und älteren Menschen, sowie Kindern.
• Gesundheitliche Beeinträchtigungen: Nehmen Sie bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Kontakt mit Ihrem Hausarzt bzw. dem ärztlichen Notdienst auf oder wenden Sie sich an eines
der bekannt gegebenen InformationsteIefone.
• Evakuierung: Solange sich Schadstoffe in der Luft befinden, ist eine Evakuierung in den
meisten Fällen gefährlicher als der Aufenthalt in geschlossenen Gebäuden. Verlassen Sie das
Gebäude nur, wenn von Feuerwehr oder Polizei ausdrücklich zur Evakuierung aufgerufen wird.
• Absperrungen: Beachten Sie Straßen- und Gebietssperrungen. Sie dienen Ihrem Schutz.
Folgen Sie den Anweisungen von Polizei und Feuerwehr.
• Notruf: Wenn Sie sich in einer Notsituation befinden, wählen Sie die Notrufnummern 110 oder 112.
• Internet: Auf den Internetseiten der Städte erhalten Sie schnellstmöglich Informationen über
die Lage und notwendige Schutzmaßnahmen.
• Flugblätter: : Die Verteilung von Informationszetteln in betroffenen Gebieten dient dazu, nach
einem Schadensereignis über den Umfang eines Schadens zu informieren und Verhaltenshinweise zu geben.
Entwarnung
Über das Ende der Gefahrenlage und die Aufhebung getroffener Sicherheitsmaßnahmen
werden Sie in der Regel durch Rundfunkmeldungen informiert. Auch durch Lautsprecherfahrzeuge kann Entwarnung gegeben werden. Wenn sie über ein Schadensereignis eines
Betriebsbereiches der Chemoform AG oder über einen Transportunfall mit Gefahrstoffen
informiert werden, beachten sie bitte folgende Hinweise. Sie tragen damit zu Ihrem persönlichen Schutz und zur wirkungsvollen Hilfe für alle bei. Diese Informationen sind auch auf
dem Internet Auftritt der Chemoform AG zugänglich. Internet: www.chemoform.com
6. Datum der letzten Vor-Ort-Prüfung nach § 17 Abs. 2.
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung gem. § 17 Absatz 2 StörfallV erfolgte am 25.11.2024 durch das
zuständige Regierungspräsidium Stuttgart.
Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung erstellt das zuständige Regierungspräsidium einen Bericht
mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen
und mit Schlussfolgerungen zur Notwendigkeit weiterer Maßnahmen. Bei der Überwachung
werden die technischen, organisatorischen und managementspezifischen Systeme eines
Betriebsbereichs überprüft. Die zuständige Behörde inspiziert den Betriebsbereich bzw.
sicherheitsrelevante Anlagen des Betriebsbereiches nach bestimmten Kriterien.
7. Weitere Informationen
Informationen, z.B. zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 der StörfallV oder Informationen nach
dem Umweltinformationsgesetz können beim Regierungspräsidium Stuttgart eingeholt werden.
Weitere Informationen zum Betriebsbereich der Chemoform AG am Standort Wendlingen
können unter dem Schutz öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen
des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen bei er zuständigen
Genehmigungsbehörde eingeholt werden. Näherer Informationen erhalten Sie unter der
Rufnummer 0711 / 904-0 oder per E-Mail unter abteilung5@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Umwelt, 70507 Stuttgart
Die folgenden Dokumente enthalten die Inhaltsstoffangaben gemäß der deutschen Detergenzienverordnung (EG Nr. 648/2004).
Die folgenden Dokumente enthalten die Inhaltsstoffangaben gemäß der deutschen Detergenzienverordnung (EG Nr. 648/2004).
Delphin Fiberglasrestaurator
Delphin Folien- und Kunststoffreiniger
Delphin WP-Randreiniger Spezial
Die Europäische Kommission stellt eine Datenbank mit Entsprechungen zwischen INCI-Bezeichnungen, Bezeichnungen des Europäischen Arzneibuchs und CAS-Nummern zur Verfügung. (CosIng Cosmetic Ingredients).
CosIng-Datenbank (nur EN)